Ihr Vermögen. Unsere Verantwortung.

Die Garantie, die schneller verpufft als ihr Schatten.

11,447 Mrd. Euro kann jeder Sparer bei der Deutschen Bank anlegen. Denn bis zu exakt dieser Höhe ist hier jeder einzelne Sparer mit seinem Geld zu 100% sicher aufgehoben. Garantiert. Kommt Ihnen diese Zahl irgendwie abstrus hoch vor?

Die Garantie, die schneller verpufft als ihr Schatten.

Genau 11.447.000.000 Euro oder kurz 11,447 Milliarden Euro dürfen wir als Sparer bei der Deutschen Bank auf dem Konto, im Tages- bzw. Festgeld oder auf dem Sparbuch haben. Denn bis zu dieser Höhe ist jeder einzelne Sparer mit seinem Geld bei der Deutschen Bank zu 100% sicher aufgehoben. Garantiert.

Das sagt zumindest der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Und der muss es ja wissen. Schließlich garantiert er diesen Betrag für Einlagen, die Sparer u.a. bei der Deutschen Bank anlegen.

Wie gesagt: Für jeden einzelnen Sparer 11.447.000.000 Euro. Und nur für dessen Geld bei der Deutschen Bank.

„Hä?“ werden Sie nun als fleißiges Sparbienchen zweifelsohne sagen. „Das ist ja viel mehr als ich mir in meinen kühnsten Träumen erhofft hatte. Mensch, ist  das sicher!“

Sollte Ihnen diese Zahl aber doch irgendwie abstrus hoch vorkommen, geht es Ihnen wie mir. Aber da hilft kein Zweifeln, ich habe es schwarz auf weiß. In Form einer schriftlichen Bestätigung des Einlagensicherungsfonds. Diese Bestätigung können Sie im Übrigen auch selbst anfordern. Unter www.einlagensicherungsfonds.de können Sie für Ihre Hausbank oder auch für jede andere Bank die Höhe der Absicherung für Ihre Spareinlagen erfragen.

Nun könnte man es ja hiermit eigentlich bewenden lassen. Habe ich aber nicht, da selbst mir als diplomiertem Bankbetriebswirt, die eingangs genannte Zahl mit den 11 Ziffern vor dem Komma etwas üppig erscheint. Daher habe ich kurzerhand beim Einlagensicherungsfonds angefragt, wie hoch die Rücklagen des Einlagensicherungs-fonds für den Fall der Fälle eigentlich sind.

Die Antwort fiel zwar nicht ganz so üppig aus wie die Garantie, aber sie war klar und deutlich formuliert: „Mit Rücksicht auf unsere den Einlagensicherungsfonds tragenden Mitgliedsinstitute geben wir grundsätzlich keine Informationen über die finanzielle Ausstattung des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken an die Öffentlichkeit.“

Ach so. Mit Rücksicht auf die Möhre zeigt der Hasenpapa seinen Hasenkindern nicht, wie groß die Möhre ist, die er für den Winter zurückgelegt hat. Das macht Sinn. Allerdings, ehrlich gesagt, meine Jungs würden sich damit nicht zufrieden geben. Die würden solange Alarm schlagen, bis die Möhre auf dem Tisch liegt. Na ja, Kinder halt, verrücktes Volk.

Vielleicht fragen aber die Sparer einfach nicht nach, weil Vater Staat seine Staats-garantie ja noch oben drauf legt. Andererseits – warum gibt der Staat eigentlich eine Garantie, wenn doch der Einlagensicherungsfonds der Banken bereits so sicher ist?

Egal, gegenüber dem Einlagensicherungsfonds der Banken mutet die gesetzliche Einlagensicherung ohnehin geradezu bescheiden an. Denn diese sichert jeden Sparer nur bis zu 100.000 Euro ab – allerdings je Bank. Verteilt ein Anleger seine Ersparnisse in Höhe von beispielsweise 300.000 Euro also gleichmäßig auf drei verschiedene Banken, so ist auch dieses Geld sicher. Zumindest auf dem Papier.

Wo ist vor diesem Hintergrund eigentlich der Sinn der Begrenzung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 100.000 Euro? Was, wenn alle gut betuchten Bürger so schlau sind und ihre Einlagen in Tranchen à 100.000 Euro auf diverse Banken verteilen?

De facto muss unser Staat dann doch für sämtliche Einlagen gerade stehen. Setzt unser Staat hier etwa auf die Bequemlichkeit und Dummheit seiner Bürger, die es versäumen, ihr Geld auf mehrere Banken zu verteilen? Oder belohnt unser Staat ganz bewusst nur die schlitzohrigen Sparer, die ihre Spareinlagen bei mehreren Banken anlegen? Oder hat unser Staat das alles einfach nicht so richtig gut durchdacht? 

Papperlapapp. Unser Staat macht sowas nicht.

Betrachten wir die gesetzliche Einlagensicherung mal aus einer anderen Perspektive. Derzeit hat unser Land gut 2 Billionen Euro an Staatsschulden. Diese gelten – da bestehen weder bei Politikern noch bei Finanzexperten Zweifel – als deutlich zu viel. An privaten Spareinlagen bringen wir Deutschen es auf ebenfalls gut 2 Billionen Euro.

Wird das nicht auch unter dieser Perspektive mit der gesetzlichen Einlagensicherung im Zweifel irgendwie eng, wenn man schlaue und schlitzohrige Bürger voraussetzt?

„Freunde der Spareinlage, liebes Deutschland, Du Wiege der Sparer!“

„Mal ganz ehrlich, liebes Deutschland, Du legst Dein Geld bei einer Bank an, die 10 x mehr Schulden als eigenes Geld hat, vertraust der Garantie Deines Staates, der selbst zu hohe Schulden hat und glaubst, Dein Geld ist sicher? OK, Deine Entscheidung! Aber erzähl mir bitte nachher nicht, Du hättest es nicht besser wissen können.“

Betrachten wir die Dinge nun wieder etwas sachlicher. Es gibt ja noch eine weitere überaus beliebte Garantie im Lande. Die der Versicherungen. Ist diese am Ende genauso logisch, nachvollziehbar und sattelfest aufgebaut wie die Garantien für Spareinlagen?

Machen wir es kurz. §314, Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) liest sich wie folgt: „…kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, …“

Das VAG ist Gesetzesgrundlage für sämtliche Versicherungsverträge. In leicht verständlichem Deutsch bedeutet der §314 des VAG nichts anderes, als dass es sich bei der Garantie von Lebensversicherungen um eine Schön-Wetter-Garantie handelt. Schirme gibt es also nur dann in ausreichender Menge, wenn es nicht zu stark oder gar nicht regnet. Mit anderen Worten: Kommt es vor dem Hintergrund der immensen Verschuldung in der EU beispielsweise zu einer Staatspleite eines größeren EU-Landes, wäre aufgrund der dann bei sämtlichen Versicherungen eintretenden Verluste im Vermögensbestand eine Aushebelung der Garantien durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein realistisches Szenario.

Letztlich ist der Garantiezins und die garantierte Kapitalrückzahlung bei Versicherungen also ein zahnloser Papiertiger, der bei größeren Verwerfungen an den Anleihemärkten seine Grenzen aufgezeigt bekommt.

Die Garantie, die schneller verpufft als ihr Schatten.

Liebes Deutschland!

Bürger des Landes der Dichter, der Denker und der Garantien!

Ihr habt den Negativzins für Eure Staatsanleihen und den Nullzins für Euer Tagesgeld demütig akzeptiert. Warum solltet Ihr also zu viel über Eure Garantien nachdenken? Und sollten Euch Eure Kinder später dann doch mal fragen, warum Ihr so blauäugig wart, dann sagt Ihr einfach:

„Mit Rücksicht auf die den Familienhaushalt tragenden Erziehungsberechtigten geben wir grundsätzlich keine Informationen über die intellektuelle Ausstattung des Familienvorstands an die Öffentlichkeit.“